Durch insgesamt weitgehend kostenneutrale Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohngeld und Kinderzuschlag - können die Chancen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit nachhaltig erhöht werden. Dieser Vorschlag der Arbeitnehmerkammer Bremen beruht auf Berechnungen der Brutto-Entgeltschwellen für unterschiedliche Typen von Bedarfsgemeinschaften.
Die Zahl der sogenannten "Aufstocker" - Personen, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II beziehen - ist nach wie vor hoch. Wenn Erwerbsentgelte nicht zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ausreichen, ist dafür nicht ausschließlich die Lohnhöhe ausschlaggebend. Auch bei Einhaltung des Lohnabstandsgebots kann es zu Überschneidungen zwischen Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug kommen. Neben Tätigkeiten unterhalb des Vollzeitniveaus sind das Steuer- und Abgabensystem sowie die Zugangsmöglichkeiten zu vorgelagerten Transfers ursächlich dafür, dass auch ein Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterhin im Grundsicherungsbezug verbleibt.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat für unterschiedliche Typen von Bedarfsgemeinschaften errechnet, wie hoch der Bruttolohn eines Alleinverdieners sein müsste, um von Arbeitslosengeld II unabhängig zu werden. Die Spanne der bedarfsdeckenden monatlichen Bruttoarbeitsentgelte bewegt sich zwischen 1.231 € (Single) und 2.051 € (Paarhaushalt mit einem Kind). In Haushalten mit Kindern sind mit steigender Haushaltsgröße sinkende Bruttoentgeltschwellen zu überschreiten, um Hilfebedürftigkeit zu überwinden, weil auch Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zur Deckung des Bedarfs beitragen. Die Berechnungen zeigen, dass es teilweise es zu paradoxen Wechselwirkungen von Steuer- und Abgaben sowie Transfersystem kommt, wodurch eine nachhaltige Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach SGB II erschwert wird.
Der Reformvorschlag der Arbeitnehmerkammer zielt darauf, bei insgesamt weitgehend kostenneutralen Veränderungen bei den vorgelagerten Transfers - insbesondere Wohngeld und Kinderzuschlag -die Chancen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit nachhaltig zu erhöhen.