Arbeitslose Eltern können nicht mit einer Existenz sichernden Leistung während der Elternzeit rechnen. Viel diskutiert wurde in den Medien die sozialpolitische Schieflage des Entwurfs des Elterngeldgesetzes (EGG), nach der BezieherInnen von Arbeitslosengeld II ebenso wie nicht erwerbstätige PartnerInnen von gut verdienenden Beschäftigten oder Selbstständigen gleichermaßen den Sockelbetrag von 300 € pro Monat bekommen sollen. Schwieriger zu verstehen und kaum diskutiert wird dagegen die Berechnung des Arbeitslosengeldes für arbeitslose Eltern, die während des Bezugs des AlG I Elterngeld beantragen wollen. Grundsätzlich gilt: Je länger die Arbeitslosigkeit bereits andauert, umso geringer fällt der Betrag des Elterngeldes aus. mehr...